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Anitdiskriminierungsstelle des Bundes

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf Unser Beratungsteam mit Juristinnen und Juristen kann Sie über Ihre Rechte in einem Fall von Diskriminierung oder sexueller Belästigung informieren, Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, ob und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, eine gütliche Konfliktbeilegung anstreben und versuchen, Ihnen wohnortnahe Expertinnen und Experten zu nennen. Sie können sich auf unterschiedlichen Wegen mit uns in Verbindung setzen.
www.antidiskriminierungsstelle.de
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Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular für eine Nachricht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus rechtsstaatlichen Gründen nicht berechtigt sind, über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall zu entscheiden. Hinweise auf mögliche Ansprechpartner, z. B. in einer Auseinandersetzung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, finden sie hier.
www.patientenbeauftragte.de
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SchwbAwV - Schwerbehindertenausweisverordnung

Bundesminiterium für Justiz
bundesrecht.juris.de
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Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Der Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Der beauftragten Person steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeiter*innen besetzter Arbeitsstab zur Seite, der ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.
www.behindertenbeauftragter.de
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Bundesministerium für Gesundheit

Das deutsche Gesundheitswesen ist in einem sehr guten Zustand. Jeder, der ärztliche oder pflegerische Hilfe benötigt, bekommt sie auch und wir alle genießen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Dennoch gibt es Bereiche, wie zum Beispiel die Pflege, in denen wir unser Gesundheitswesen zukunftsgerichtet weiterentwickeln müssen. Das ist eine der Aufgaben des Bundesministeriums für Gesundheit.
www.bmg.bund.de
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Behindertengleichstellungsgesetz BBG

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Seit dem 1. Mai 2002 ist das BGG in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz (Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden).
www.gesetze-im-internet.de
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