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Der Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Der beauftragten Person steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeiter*innen besetzter Arbeitsstab zur Seite, der ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.