Behindertengleichstellungsgesetz BBG

www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Seit dem 1. Mai 2002 ist das BGG in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz (Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden).



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